Psychotherapie, die zu 100 % online stattfindet, kann nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Es können Ausnahmen vorkommen, allerdings müssen die folgenden Kriterien erfüllt sein:
– hohe Wartezeiten für Psychotherapieplätze im eigenen Wohnkreis
– Anzahl der Absagen seitens der Psychiater*innen/Psychotherapeut*innen
– Therapienotwendigkeit
Kompliziert? Auf den ersten Blick mag das so wirken, aber eigentlich ist es ganz einfach. Wir helfen Dir gerne, offene Fragen zu klären. Melde Dich einfach bei uns.